Ab September 2025 wird der Diözesanpastoralrat (DPR) im Erzbistum Paderborn durch ein neues Statut synodaler aufgestellt: Neben Mitgliedern aus verschiedenen Gruppen können dann bis zu sechs weitere Einzelpersonen aus dem Erzbistum in den DPR berufen werden.
Das Erzbistum hat das Verfahren veröffentlicht, nach dem die künftigen Seelsorgeräume im Rahmen der Pastoraltransformation festgelegt werden sollen. Bereits im April war bekannt gegeben worden, dass maximal 25 Seelsorgeräume entstehen. Grundlage für die Umschreibung bilden die 19 bestehenden Deka
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